Die Geburt eines Kindes löst in Deutschland eine ganze Reihe von Formalitäten aus. Manche haben enge Fristen, andere lassen sich entspannt erledigen. Wer den Überblick hat, kommt schneller durch den Papierkram und kann sich auf das konzentrieren, wofür die ersten Wochen eigentlich da sind.
Dieser Artikel gibt dir eine vollständige Übersicht: was wann wo erledigt werden muss, welche Unterlagen du brauchst, und was du im eigenen Interesse nicht zu lange aufschieben solltest.
Was du schon vor der Geburt erledigen kannst
Einige Anträge und Formalitäten lassen sich gut in der Schwangerschaft vorbereiten, was danach erheblich Stress spart.
Vaterschaftsanerkennung (unverheiratet). Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, muss die Vaterschaft rechtlich anerkannt werden. Das kann bereits vor der Geburt beim Jugend- oder Standesamt erledigt werden. Wer das vorher macht, wird direkt in die Geburtsurkunde eingetragen. Wer wartet, muss es danach noch nachholen. Kostenlos, kein Pflichttermin.
Elterngeldantrag vorbereiten. Der Antrag selbst kann erst nach der Geburt eingereicht werden. Aber Unterlagen zusammenstellen, Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate sammeln, klären welches Modell (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) sinnvoller ist, all das lässt sich gut vorher erledigen.
Kinderarzt suchen. Die erste Vorsorgeuntersuchung (U2) findet in den ersten Tagen nach der Geburt statt. Einen Kinderarzt, der das Neugeborene betreut, sollte man noch während der Schwangerschaft suchen und anmelden. In städtischen Gebieten sind Kinderarztpraxen oft ausgebucht.
Elternzeit beim Arbeitgeber ankündigen. Die Elternzeit muss spätestens sieben Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber angemeldet werden (für Geburten ab Mai 2025 gilt Textform). Der erste geplante Zeitraum für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes muss angegeben werden.
In der ersten Woche nach der Geburt
Geburtsurkunde beim Standesamt
Das ist der erste und dringlichste Schritt. Die Geburt muss innerhalb von einer Woche beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden. In vielen Kliniken erledigt das die Klinik selbst, aber überprüfen lohnt sich.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsbescheinigung der Klinik oder Hebamme
- Personalausweise beider Elternteile
- Geburtsurkunden der Eltern (oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch)
- Bei Verheirateten: Heiratsurkunde oder Familienbucheintrag
- Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennungsurkunde (falls noch nicht erledigt)
Wichtiger Tipp: Gleich mehrere Exemplare bestellen. Jede Urkunde kostet zwischen 10 und 30 Euro, aber du brauchst sie mehrfach: für Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse und zur eigenen Ablage.
In den ersten zwei Wochen
Baby bei der Krankenkasse anmelden
Jedes Kind muss krankenversichert sein. Gesetzlich versicherte Eltern melden ihr Kind einfach bei ihrer Krankenkasse an. Die Familienversicherung ist kostenlos und läuft automatisch über einen Elternteil. Ein kurzer Anruf oder eine Online-Meldung mit der Geburtsurkunde reicht meist aus.
Wenn beide Elternteile privat versichert sind, muss innerhalb von zwei Monaten eine eigene Police für das Kind abgeschlossen werden, rückwirkend ab dem Geburtsdatum.
Innerhalb der ersten drei Monate
Elterngeld beantragen
Das ist der Antrag, bei dem die meisten Familien das meiste Geld liegen lassen, wenn sie zu lange warten.
Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt. Der Antrag sollte nach der Geburt und spätestens innerhalb der ersten drei Lebensmonate bei der zuständigen Elterngeldstelle eingereicht werden. Wer länger wartet, verliert Geld.
Aktuelle Einkommensgrenze (Stand 2025/2026): Seit dem 1. April 2025 gilt eine Einkommensgrenze von 175.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen für Paare und Alleinerziehende. Wer diese Grenze überschreitet, hat keinen Anspruch.
Wie viel Elterngeld? Basiselterngeld beträgt 65 Prozent des vorherigen Nettoeinkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro im Monat. ElterngeldPlus zahlt die Hälfte des Basiselterngelds über einen längeren Zeitraum, was sich besonders bei Teilzeitarbeit nach der Elternzeit lohnt.
Wie viele Monate? Beide Elternteile haben zusammen Anspruch auf 14 Monate Basiselterngeld, wenn sich beide an der Betreuung beteiligen und dadurch Einkommen wegfällt. Nimmt nur ein Elternteil Elterngeld, sind es maximal 12 Monate.
Der Antrag wird online oder schriftlich bei der Elterngeldstelle des jeweiligen Bundeslandes gestellt. Eine Liste aller Elterngeldstellen findet sich auf der Website des Bundesfamilienministeriums.
Benötigte Unterlagen (in der Regel):
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis
- Lohnabrechnungen der letzten zwölf Monate vor der Geburt
- Ggf. Steuerbescheid (für Selbstständige)
- IBAN für die Auszahlung
Kindergeld beantragen
Kindergeld beträgt aktuell 250 Euro pro Monat pro Kind und wird rückwirkend bis zu sechs Monate ausgezahlt. Der Antrag läuft über die Familienkasse, die online unter familienkasse.de erreichbar ist.
Auch hier gilt: Je früher der Antrag gestellt wird, desto mehr Monate werden ausgezahlt. Den Antrag kann man technisch bereits vor der Geburt stellen, er wird dann mit Einreichen der Geburtsurkunde gültig.
Benötigte Unterlagen:
- Geburtsurkunde (Kindergeld-Bescheinigung vom Standesamt)
- Steuer-ID aller Familienmitglieder (auch die des Kindes, die kommt automatisch per Post)
- Bankverbindung
Baby beim Einwohnermeldeamt anmelden
Das Kind muss innerhalb von zwei Wochen nach der Geburt beim zuständigen Einwohnermeldeamt gemeldet werden. In vielen Gemeinden geht das inzwischen auch online.
Kein Pflichttermin, aber sinnvoll
Sorgerecht bei unverheirateten Eltern
Unverheiratete Mütter haben das alleinige Sorgerecht, solange keine gemeinsame Sorgeerklärung vorliegt. Wer das gemeinsame Sorgerecht möchte, erklärt es beim Jugend- oder Standesamt. Das ist kostenlos und geht auch per Beurkundung beim Notar.
Reisepass oder Personalausweis
Für Reisen innerhalb der EU braucht das Kind einen eigenen Personalausweis, außerhalb einen Reisepass. Der Kinderreisepass wurde 2023 abgeschafft. Beide Dokumente sind sechs Jahre gültig und werden beim Bürgeramt beantragt.
Was du dir merken solltest: die wichtigsten Fristen
| Aufgabe | Frist |
|---|---|
| Geburt beim Standesamt melden | Innerhalb von 1 Woche |
| Baby beim Einwohnermeldeamt anmelden | Innerhalb von 2 Wochen |
| Baby bei Krankenkasse anmelden (PKV) | Innerhalb von 2 Monaten |
| Elterngeld beantragen | Maximal 3 Monate rückwirkend |
| Kindergeld beantragen | Maximal 6 Monate rückwirkend |
| Elternzeit anmelden | Spätestens 7 Wochen vor Beginn |
Was viele nicht wissen
Die Steuer-ID des Kindes kommt automatisch per Post, kurz nach der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt. Du musst nichts beantragen, aber du brauchst sie für den Kindergeldantrag. Falls sie nicht ankommt, kann man sie beim Bundeszentralamt für Steuern anfordern.
Elterngeld und Kindergeld kommen nicht vom selben Amt. Elterngeld ist Ländersache (Elterngeldstellen der Bundesländer), Kindergeld ist Bundessache (Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit). Zwei separate Anträge, zwei separate Stellen.
Mutterschaftsgeld läuft automatisch weiter, wenn man die Geburtsurkunde an die Krankenkasse schickt. Das sollte trotzdem nicht vergessen werden, weil es sonst zu Unterbrechungen kommen kann.
Den Elterngeldantrag möglichst bald nach der Geburt stellen, auch wenn noch nicht alles klar ist. Einige Länder erlauben es, Änderungen nachzureichen. Lieber früh einreichen und nachbessern als zu lange warten.
Kurz zusammengefasst
Der Papierkram nach der Geburt ist überschaubar, wenn man weiß, was in welcher Reihenfolge kommt. Das Wichtigste zuerst: Geburtsurkunde, Krankenkasse, Elterngeld. Alles andere hat mehr Zeit. Wer Unterlagen und Formulare schon vor der Geburt vorbereitet, kommt im Wochenbett deutlich schneller durch die Liste.


