Der nächste Vorsorgetermin liegt mitten in deiner Schicht, und du fragst dich, ob du dafür einfach gehen darfst. Wird man für Frauenarzttermine in der Schwangerschaft freigestellt? Ja, das Mutterschutzgesetz gibt dir einen klaren Anspruch auf bezahlte Freistellung. Was das genau heißt und wo die Grenzen liegen, klären wir hier.
Hast du Anspruch auf Freistellung für Vorsorgeuntersuchungen?
Ja, und der Anspruch steht schwarz auf weiß im Gesetz. Nach § 7 Absatz 1 MuSchG muss dein Arbeitgeber dich für die Zeit freistellen, die für die Untersuchungen im Rahmen der Schwangerschaft nötig ist.
Das gilt für alle Frauen, ausdrücklich auch für privat oder gar nicht gesetzlich Versicherte. Du musst dafür keinen Urlaub nehmen und keine Überstunden opfern, die Freistellung ist ein eigener Anspruch.
Bekommst du dein Gehalt für die Zeit weiter?
Ja, ohne Abzug. Nach § 23 MuSchG darf dir durch die Freistellung kein Entgelt verloren gehen. Du wirst bezahlt, als hättest du in dieser Zeit gearbeitet.
Genauso wichtig: Du musst die Zeit weder vorarbeiten noch nacharbeiten, und sie wird auch nicht auf deine Pausen oder deinen Urlaub angerechnet. Der Termin kostet dich also weder Geld noch Freizeit.
Zählt die Fahrtzeit zur Praxis mit dazu?
Nach der üblichen Auslegung ja. Die Freistellung umfasst die Zeit, die für die Untersuchung erforderlich ist, und dazu gehören auch die Wege zur Praxis und zurück, nicht nur die reine Zeit im Behandlungszimmer.
Gerade wenn deine Frauenärztin weiter entfernt ist, ist das ein spürbarer Unterschied. Rechne die An- und Abfahrt also ruhig mit ein, wenn du den Termin mit der Arbeit abstimmst.
Musst du den Termin außerhalb der Arbeitszeit legen?
Nur, wenn das zumutbar möglich ist. Der Anspruch gilt für die Zeit, die erforderlich ist. Lässt sich ein Termin ohne Weiteres in deine Freizeit legen, kann der Arbeitgeber darauf verweisen.
In der Praxis richtest du dich aber nach den Sprechzeiten deiner Praxis, und viele bieten nun einmal nur tagsüber Termine an. Du bist nicht verpflichtet, dafür extra unbezahlte Freizeit zu opfern, wenn es innerhalb der Arbeitszeit nötig ist.
Gilt das auch für Teilzeit und Ausbildung?
Ja. Das Mutterschutzgesetz schützt alle Beschäftigten, darunter Teilzeitkräfte und Auszubildende. Auch als Azubi hast du Anspruch auf die bezahlte Freistellung für deine Vorsorgetermine.
Der Umfang deiner Stelle spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist allein, dass du in einem Beschäftigungsverhältnis stehst und die Untersuchung ansteht.
Musst du deinem Arbeitgeber den Grund des Termins nennen?
Dass es um eine Vorsorgeuntersuchung im Rahmen der Schwangerschaft geht, darfst du sagen, medizinische Details musst du nicht offenlegen. Der Arbeitgeber muss nur wissen, dass es sich um einen freistellungsfähigen Termin handelt.
Praktisch hilft eine frühzeitige Absprache allen. Sag rechtzeitig Bescheid, dann lässt sich der Termin meist unkompliziert in den Dienstplan einbauen. Den genauen Wortlaut findest du in § 7 MuSchG.
Dein nächster Schritt
Kündige deinen nächsten Vorsorgetermin frühzeitig an und verweise ruhig auf deinen Anspruch nach dem Mutterschutzgesetz. Bezahlt, ohne Nacharbeit, inklusive Fahrtzeit, so ist die Regel.
Welche weiteren Rechte du am Arbeitsplatz hast, liest du in Haben Schwangere Anspruch auf mehr Pausen?
Ob du deine Schwangerschaft ueberhaupt melden musst, ordnen wir dort ein, wo wir erklaeren, ob du der Krankenkasse Bescheid geben musst, wenn du schwanger bist.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Mutterschutz wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei Streit mit dem Arbeitgeber hilft die zuständige Aufsichtsbehörde oder eine arbeitsrechtliche Beratung weiter.


