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Krankenkasse über die Schwangerschaft informieren

Du bist schwanger und fragst dich, wie du die Krankenkasse über deine Schwangerschaft informierst? Die gute Nachricht vorweg: Eine förmliche Meldung ist gar nicht immer nötig, und wenn, dann ist sie in wenigen Minuten erledigt. Wir gehen ganz genau durch, ob, wann und wie du deine Krankenkasse informierst, welche Bescheinigung sie von dir braucht und was danach passiert.

Musst du die Schwangerschaft überhaupt bei der Krankenkasse melden?

Nein, eine allgemeine Meldepflicht gibt es nicht. Weder im Sozialgesetzbuch noch im Mutterschutzgesetz steht, dass du deine Schwangerschaft „an sich" bei der gesetzlichen Krankenkasse anzeigen musst. Deine Vorsorge, die Hebamme und die Geburt laufen über deine Gesundheitskarte, und die Leistungserbringer rechnen direkt mit der Kasse ab. Dafür brauchst du keine gesonderte Anmeldung.

Wichtig wird die Meldung erst, wenn du eine konkrete Geldleistung möchtest, also vor allem das Mutterschaftsgeld. Dann informierst du deine Kasse aktiv. Ob du der Krankenkasse verpflichtend Bescheid geben musst, ordnen wir ausführlich ein, wenn du wissen willst, ob du der Krankenkasse mitteilen musst, dass du schwanger bist.

Wann informierst du die Krankenkasse über die Schwangerschaft?

Für die reine Vorsorge musst du gar nichts tun, das startet mit dem ersten Termin bei deiner Frauenärztin. Sobald es aber ums Mutterschaftsgeld geht, gibt es einen klaren Zeitpunkt: Du reichst die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin ein, und die stellt dir deine Ärztin oder deine Hebamme frühestens sieben Wochen vor dem errechneten Termin aus, also nach der vollendeten 32. Schwangerschaftswoche.

Praktisch heißt das: Du kannst dich ganz entspannt zurücklehnen und die Kasse rund um die 33. Woche informieren. Früher geht es nicht, weil die Bescheinigung vorher nicht ausgestellt werden darf. Eine Ausschlussfrist nach hinten gibt es nicht, ausgezahlt wird das Mutterschaftsgeld aber erst, wenn deine Unterlagen vorliegen. Also lieber zeitnah einreichen.

Welche Bescheinigung braucht die Krankenkasse von dir?

Das zentrale Dokument heißt „Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung", oft auch schlicht Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin genannt. Darauf steht dein errechneter Termin, und genau daraus berechnet die Kasse deine Mutterschutzfrist und dein Mutterschaftsgeld.

Diese Bescheinigung bekommst du von deiner Frauenärztin oder deiner Hebamme. Sie ist die einzige Unterlage, die die Kasse zu Beginn wirklich von dir braucht. Nach der Geburt reichst du dann noch die Geburtsbescheinigung nach, die speziell für die Krankenkasse ausgestellt wird, damit der Rest des Mutterschaftsgeldes ausgezahlt werden kann.

Wie meldest du die Schwangerschaft bei der Krankenkasse online oder per App?

Die meisten Kassen machen es dir inzwischen sehr leicht. Bei fast allen großen Anbietern kannst du die Schwangerschaft direkt in der App oder im Kundenportal melden, indem du ein Foto der Bescheinigung hochlädst und im selben Schritt das Mutterschaftsgeld beantragst. So läuft es zum Beispiel bei der Techniker Krankenkasse über „Meine TK" und bei der AOK über das Online-Formular oder die App.

Wenn du es lieber klassisch magst, geht natürlich auch alles per Post oder direkt in der Geschäftsstelle. Der Inhalt bleibt gleich: Bescheinigung mit dem errechneten Termin einreichen, fertig. Ein Anruf bei deiner Kasse vorab klärt in zwei Minuten, welchen Weg sie am liebsten hat.

Was passiert, nachdem du die Krankenkasse über die Schwangerschaft informiert hast?

Sobald deine Bescheinigung vorliegt, prüft die Kasse deinen Anspruch und zahlt das Mutterschaftsgeld für die Mutterschutzfrist. Von der Kasse kommen dabei höchstens 13 € pro Kalendertag, die Differenz bis zu deinem vollen Nettolohn legt dein Arbeitgeber als Zuschuss obendrauf. Wie sich das genau zusammensetzt und was du sonst noch aktiv anstoßen solltest, steht in unserer Übersicht dazu, was du bei der Krankenkasse in der Schwangerschaft beantragen kannst.

Viele Kassen schicken dir nach der Meldung außerdem ein Infopaket und weisen dich auf ihre Zusatzleistungen hin, etwa Zuschüsse zum Geburtsvorbereitungskurs, zusätzliche Ultraschalluntersuchungen oder Bonusprogramme. Da lohnt sich ein Blick, die Angebote unterscheiden sich von Kasse zu Kasse deutlich. Wann für dich die letzten Arbeitstage vor der Schutzfrist liegen, kannst du dir mit unserem Rechner für den Mutterschutz ausrechnen.

Wie informierst du deine private Krankenversicherung über die Schwangerschaft?

Auch privat musst du deine Schwangerschaft nicht zwingend melden. Trotzdem ist eine frühe Info an deinen Versicherer sinnvoll, weil du so offene Fragen rechtzeitig klärst, vor allem zur Kindernachversicherung. Denn dein Baby kannst du nach der Geburt ohne Gesundheitsprüfung privat mitversichern, wenn du den Antrag innerhalb von zwei Monaten stellst.

Die private Versicherung arbeitet mit Kostenerstattung. Das heißt, du bekommst die Rechnungen für Vorsorge und Geburt, reichst sie ein und bekommst sie nach deinem Tarif erstattet. Ein Mutterschaftsgeld zahlt die private Kasse nicht. Hast du trotzdem Anspruch, etwa als privat versicherte Arbeitnehmerin, bekommst du einmalig höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung, zusätzlich zum Arbeitgeberzuschuss.

Dein nächster Schritt

Mach dir für den Anfang keinen Stress: Geh in Ruhe zu deinen Vorsorgeterminen und merke dir nur den einen wichtigen Termin, rund um die 33. Woche die Bescheinigung über den Entbindungstermin einholen und bei der Kasse einreichen. Alles andere läuft von allein. Und wenn du magst, frag bei der Gelegenheit gleich nach den Zusatzleistungen deiner Kasse.

Häufige Fragen zur Meldung bei der Krankenkasse

Wer informiert die Krankenkasse bei Schwangerschaft?

In der Regel informierst du deine Krankenkasse selbst, indem du die Bescheinigung über den voraussichtlichen Entbindungstermin einreichst. Deine Frauenarztpraxis meldet die Schwangerschaft nicht automatisch an die Kasse.

Wie melde ich meine Schwangerschaft bei der AOK?

Bei der AOK meldest du die Schwangerschaft online über das Formular oder die App, indem du die Bescheinigung mit dem errechneten Termin hochlädst und im selben Schritt das Mutterschaftsgeld beantragst. Der Weg per Post oder in der Geschäftsstelle geht ebenso.

In welcher SSW sollte man Mutterschaftsgeld beantragen?

Sobald die Bescheinigung über den Entbindungstermin vorliegt, also frühestens rund sieben Wochen vor dem errechneten Termin und damit meist ab etwa der 33. Schwangerschaftswoche.

Wer zahlt das Mutterschaftsgeld, der Arbeitgeber oder die Krankenkasse?

Beide: Die gesetzliche Krankenkasse zahlt bis zu 13 € pro Kalendertag, den Rest bis zu deinem vollen Nettolohn übernimmt dein Arbeitgeber als Zuschuss. Bei Minijob oder privater Versicherung kommen stattdessen einmalig höchstens 210 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung.

Wie viel Geld bekommt man im Mutterschutz?

In der Mutterschutzfrist wird dein durchschnittliches Nettoentgelt der letzten drei Monate abgesichert. Es setzt sich aus dem Mutterschaftsgeld der Kasse (bis 13 € pro Tag) und dem Arbeitgeberzuschuss zusammen.

Wem muss ich alles meine Schwangerschaft melden?

Verpflichtend eigentlich niemandem. Sinnvoll ist die Info an den Arbeitgeber (für den Mutterschutz) und an die Krankenkasse (für das Mutterschaftsgeld). Nach § 15 MuSchG sollst du den Arbeitgeber informieren, ein Muss mit Sanktion ist es aber nicht.

Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen wieder und ersetzt keine individuelle Beratung. Was in deinem Fall gilt und welche Zusatzleistungen dir zustehen, klärst du am besten direkt mit deiner Krankenkasse.

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