Wann beginnt dein Mutterschutz, und wann ist dein letzter Arbeitstag? Mit diesem Mutterschutz-Rechner für die Schwangerschaft bekommst du beide Termine taggenau, sobald du deinen errechneten Geburtstermin eingibst. Darunter erklären wir, wie die Fristen entstehen und was passiert, wenn das Baby früher kommt.
Mutterschutz-Rechner
Trag deinen errechneten Geburtstermin ein, dann rechnen wir Beginn und Ende deiner Schutzfrist aus.
Wie berechnet sich der Beginn des Mutterschutzes?
Die Schutzfrist vor der Geburt beginnt sechs Wochen vor deinem errechneten Geburtstermin. In diesen letzten sechs Wochen darf dein Arbeitgeber dich nicht mehr beschäftigen, so steht es in § 3 Absatz 1 Mutterschutzgesetz.
Gerechnet wird taggenau: Beginn ist der errechnete Termin minus 42 Tage. Der Rechner oben nimmt dir das ab, du kannst es aber leicht selbst nachvollziehen, indem du sechs Wochen vom Termin zurückzählst. Kennst du deinen Geburtstermin noch nicht, kannst du ihn mit unserem Rechner rund um Empfängnis und Geburtstermin bestimmen.
Wie lange dauert der Mutterschutz nach der Geburt?
Nach der Geburt gilt ein absolutes Beschäftigungsverbot von acht Wochen. Bei Frühgeburten und Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen, ebenso auf Antrag, wenn bei deinem Kind eine Behinderung festgestellt wird (§ 3 Absatz 2 MuSchG).
Anders als vor der Geburt gibt es hier kein Verzichtsrecht. Diese Wochen gehören dir und deinem Baby, egal ob du dich fit fühlst oder nicht.
Was passiert, wenn das Baby früher oder später kommt?
Das Gesetz sorgt dafür, dass dir insgesamt keine Zeit verloren geht. Kommt dein Baby vor dem errechneten Termin, verkürzt sich die Vorfrist, und die nicht genutzten Tage werden hinten an die Frist nach der Geburt angehängt. Aus acht Wochen werden dann acht Wochen plus die fehlenden Tage.
Kommt dein Baby später als errechnet, wird die Zeit davor einfach länger, und die acht beziehungsweise zwölf Wochen danach bleiben trotzdem voll erhalten. Unterm Strich stehen dir immer die vollen 14 Wochen zu, bei verlängerter Frist 18 Wochen.
Darfst du in der Schutzfrist vor der Geburt weiterarbeiten?
Ja, das ist deine freie Entscheidung. In den sechs Wochen vor dem Termin darfst du weiterarbeiten, wenn du dich ausdrücklich dazu bereit erklärst. Diese Erklärung kannst du jederzeit für die Zukunft widerrufen, ganz ohne Begründung.
Bei mir war der Kopf die letzten Wochen ohnehin schon halb beim Baby, ich habe die Schutzfrist gern genommen. Das ist meine Erfahrung, die richtige Antwort hängt aber allein von dir und deinem Wohlbefinden ab.
Was ist der Unterschied zwischen Schutzfrist und Beschäftigungsverbot?
Die Schutzfrist ist ein pauschales Verbot allein wegen der Nähe zum Geburtstermin, sie gilt für alle. Ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot spricht dagegen deine Ärztin aus, wenn deine Gesundheit oder die deines Babys bei Weiterarbeit gefährdet wäre, und es kann viel früher greifen.
Auch finanziell unterscheiden sie sich. Wie das genau aussieht, liest du in unserem Beitrag zu Krankschreibung und Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft. Die genaue Höhe von Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss klärst du am besten mit deiner Krankenkasse.
Dein nächster Schritt
Trag oben deinen Termin ein, notier dir Beginn und letzten Arbeitstag und sprich die Daten frühzeitig mit deinem Arbeitgeber ab. So habt ihr beide Planungssicherheit, lange bevor es losgeht.
Sobald dein errechneter Termin feststeht, kannst du bei deiner Kasse Geld und Leistungen anstoßen. Welche das sind und was ganz von allein laeuft, zeigt dir unsere Uebersicht dazu, was du bei der Krankenkasse in der Schwangerschaft beantragen kannst.
Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen zum Mutterschutz wieder und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte geben dir dein Arbeitgeber, deine Krankenkasse oder die zuständige Aufsichtsbehörde. Bei gesundheitlichen Fragen wende dich an deine Hebamme oder deine Frauenärztin.


